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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,38003
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER (https://dejure.org/2015,38003)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER (https://dejure.org/2015,38003)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2015 - L 11 KR 535/15 B ER (https://dejure.org/2015,38003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der Beschwerden gegen die ablehnenden Beschlüsse des SG; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses und fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bei Untertauchen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Zwar hat das Gericht die Möglichkeit den jeweiligen Kläger zum Betreiben des Verfahrens aufzufordern (§ 102 Abs. 2 SGG), dennoch gilt, dass das Rechtsschutzbedürfnis dann entfällt, wenn der Kläger unbekannten Aufenthalts und zugleich unerreichbar ist ("untergetaucht") ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.08.1996 - 9 C 169/95 - Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 - Schenke, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Maßgeblich sind in erster Linie die Erfolgsaussichten der Hauptsache Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Maßgeblich sind in erster Linie die Erfolgsaussichten der Hauptsache Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Maßgeblich sind in erster Linie die Erfolgsaussichten der Hauptsache Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Zwar hat das Gericht die Möglichkeit den jeweiligen Kläger zum Betreiben des Verfahrens aufzufordern (§ 102 Abs. 2 SGG), dennoch gilt, dass das Rechtsschutzbedürfnis dann entfällt, wenn der Kläger unbekannten Aufenthalts und zugleich unerreichbar ist ("untergetaucht") ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.08.1996 - 9 C 169/95 - Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 - Schenke, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15
    Maßgeblich sind in erster Linie die Erfolgsaussichten der Hauptsache Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • SG Duisburg, 13.02.2018 - S 49 AS 1276/15

    Obliegenheit zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift durch den

    Dabei kann die Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift - eines Beteiligten oder Zeugens - Gegenstand einer wirksamen Betreibensaufforderung sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER, juris, Rn. 7; Hessisches LSG, Beschl. v. 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B, juris, Rn. 24 ff.).

    a) Teilweise wird davon ausgegangen, dass ein Rechtsschutzbedürfnis nicht länger gegeben sei, wenn ein Kläger zwischenzeitlich so untergetaucht ist, dass sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist und er zugleich unerreichbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.08.1996 - 9 C 169/95, juris, Rn. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/989; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER, juris, Rn. 7 ff. - "Ein Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn der Kläger in einer Sache längere Zeit nichts mehr von sich hören lässt, insbesondere auf Schriftsätze der Gegenseite und Anfragen des Gerichts nicht reagiert [ ].

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17

    Krankenversicherung; Versorgung mit einem mobilen Sauerstoffkonzentrator;

    Bereits deshalb fehlt es an einem Anordnungsgrund (vgl. Senat, Beschlüsse vom 04.05.2016 - L 11 KR 786/15 B ER -, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER - und 19.09.2014 - L 11 KA 61/14 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 11 KR 786/15

    Krankengeld; Eilverfahren; Fehlende Beschwerdebegründung; Anordnungsgrund

    Infolgedessen fehlt es schon deswegen am Anordnungsgrund, weil die Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft ist (hierzu auch Senat, Beschlüsse vom 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER - und 19.09.2014 - L 11 KA 61/14 B ER, -).
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